2. Übereinstimmung mit dem Produkt/Modell
Die Lieferung erfolgt entsprechend dem vom Käufer gewählten Modell. Vorbehalten bleiben geringfügige Modelländerungen und geringfügige Abweichungen in Farbe und Verarbeitung sowie naturbedingte Unterschiede wie z.B. Holzmaserung, vernarbte Lederstellen und verschiedene Steinadern. Diese Differenzen werden vom Käufer akzeptiert und können kein Grund zur Beanstandung sein. Sollte das gewünschte Modell nicht mehr lieferbar sein, wird Interna Möbel Mäder GmbH den Kunden umgehend schriftlich oder telefonisch informieren. Der einbezahlte Betrag wird sofort zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz
3. Zahlungsbedingungen
Die Bestellung der Artikel erfolgt nur gegen Vorkasse oder bei Bezahlung mit Kreditkarte. Der Gesamtkaufpreis ist innerhalb von 10 Tagen auf das Konto der Interna Möbel Mäder GmbH zu überweisen. Alle Preise verstehen sich als Abholpreise und in Schweizerfranken (CHF) inkl. MwSt. Auf Wunsch erfolgt auch eine Hauslieferung gegen Aufpreis auf Anfrage. Sollte der Gesamtbetrag nach 10 Tagen nicht auf dem Konto der Interna Möbel Mäder GmbH eingegangen sein, verlängert sich die Zahlungsfrist automatisch um weitere 10 Tage. Nach unbenutztem Ablauf derselben wird die Bestellung als nichtig betrachtet.
4. Lieferverzögerungen
Sollte die Verkäuferin wegen Lieferschwierigkeiten in der Beschaffung, insbesondere durch Engpässe in der Fabrikation, nicht innerhalb der vereinbarten Frist liefern können, kann sie dies innerhalb einer branchenüblichen Nachfrist tun, ohne dass der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder sie für irgendwelche Kosten belangen könnte.
Will der Käufer sich die Ware nicht an ein Domizil liefern lassen, sondern selber abholen, ist dies im Vertrag ausdrücklich zu vermerken. Der Käufer hat die Ware innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Abholungseinladung abzuholen. Die Ware muss vor Übernahme durch den Käufer kontrolliert werden. Für abgeholte Waren gewährt die Verkäuferin keine Transport- und Montagegarantie.
6. Annahmeverzug des Käufers
Kann aus irgendeinem Grund, den der Käufer zu vertreten hat, die angebotene Lieferung nicht erfolgen oder holt der Käufer die Ware nicht innerhalb der 8-tägigen Abholfrist ab, erhebt die Verkäuferin zur Deckung ihrer zusätzlichen Kosten (Transport, Lagerung, Versicherung, Administration, etc.) eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 2% des Kaufpreises pro Monat. Bei Nichteinhaltung des Kaufvertrages durch den Käufer oder Verweigerung zur Annahme der Waren ist die Verkäuferin berechtigt, einen Schadenersatz in Höhe von 30% des vereinbarten Kaufpreises zu verlangen.
7. Mängelrügen
Bei Lieferung oder Abholung erkennbare Mängel muss der Käufer sofort, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware melden. Mit Mängeln behaftete Abholware ist vom Käufer sofort, jedoch spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Abholung, der Verkäuferin am Ort der Übernahme zu präsentieren, wo die Reparatur oder der Ersatz gemäss den Garantiebestimmungen erfolgt.
8. Garantie
Für eventuelle Konstruktionsmängel und Materialfehler gewährt die Verkäuferin dem Käufer 2 Jahre Garantie. Die Jahresfrist beginnt mit dem Empfang der Ware bei Lieferung bzw. bei deren Abholung. Schriftlich vereinbarte, abweichende Garantiefristen für spezielle Waren (Ausverkaufsware, Boutiqueware, etc.) bleiben vorbehalten. Von der Garantie ausgenommen sind Schäden, die durch Abnutzung, Alterung oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind. Keine Garantieleistungen bei Zahlungsrückstand. Sind die Möbel zum Teil aus massivem Holz hergestellt, ist ein Schwinden der Füllungen, Rissbildung sowie Unregelmäßigkeiten im Holz naturbedingt und kein Grund für einen Garantieanspruch. Mängel werden von der Verkäuferin im Rahmen der Garantie kostenlos durch Nachbesserung oder - nach Wahl der Verkäuferin bzw. des Herstellers - durch Ersatz des betreffenden Teils oder ganzen Stückes behoben. Weitere Ansprüche (Vertragsannullierung, Schadenersatz, Preisminderung und Wandlung sind ausgeschlossen). Für die Ersatzlieferung räumt der Käufer der Verkäuferin die gleiche Frist und nötigenfalls Nachfrist ein, welche für die Hauptlieferung gelten.
9. Verrechnung
Zur Verrechnung von Forderungen ist das Einverständnis beider Parteien nötig.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Winterthur.